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Die Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der
Fraktionen zusammen (§ 62 Abs. 2 HGO). Die Zahl der Ausschussmitglieder beträgt 7. Es werden folgende Ausschüsse gebildet: Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU,
Andere Liste/Die Grünen, SPD; FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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