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Vorlage - VO/0068/06  

 
 
Betreff: Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Schriftführers
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
25.04.2006 
konstituierenden 1. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
30.05.2006 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark geändert beschlossen     
01.06.2006 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (Fortsetzung der Sitzung vom 30.05.2006) ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Werden mehrere Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der Schriftführerin bzw. des Schriftführers in der Stadtverordnetenversammlung gewählt, so geschieht dies nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Anzuwenden ist § 55 Abs. 1 und 4 HGO. Einigt sich die Stadtverordnetenversammlung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, so bedarf es keines Wahlganges. Die Beschlussfassung über die Annahme dieses Wahlvorschlages ist ausreichend (§ 55 Abs. 2 HGO).

 

Es wird empfohlen, die Aufgaben der stellvertretenden Schriftführerinnen bzw. Schriftführer zwei Bediensteten der Stadtverwaltung zu übertragen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Als stellvertretende Schriftführer/innen der Stadtverordnetenversammlung werden

 

 

                                    ___________________________

 

 

                       und        ___________________________

 

 

gewählt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: