Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des KGRZ KIV Hessen sind nach
erfolgter Kommunalwahl die Verbandsmitglieder für die Verbandsversammlung der
KIV von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen. Die Stadt Rödermark entsendet eine Vertreterin bzw. Vertreter und eine Stellvertreterin bzw.
einen Stellvertreter. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, als Vertreter Herrn Ralph Steiner und als Stellvertreter Herrn Peter Psotka zu wählen. Die
Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahl gebeten. Vertreter/in _________________________ Stellvertreter/in _________________________ |
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