Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 9 Abs. 2 und § 16 Abs. 1 der Satzung des Wasserverbandes
Rodau-Bieber haben die Mitgliedsgemeinden für die neue Legislaturperiode die
Verbandsvertreterinnen bzw. Vertreter und die Vorstandsmitglieder sowie deren
Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zu wählen. Die Stadt Rödermark stellt gemäß § 9 Abs. 2 Buchstabe e für die
Verbandsversammlung 2 Vertreterinnen bzw. Vertreter und gemäß § 16 Abs. 1 zum
Verbandsvorstand eine Vertreterin bzw. einen Vertreter. Die
Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahl gebeten. a) für den Verbandsvorstand 1 Stellvertreter/in _________________________ b) für die Verbandsversammlung 2 Vertreter/innen _________________________ _________________________ 2 Stellvertreter/innen _________________________ _________________________ |
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