Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 9 Abs. 1 der Verbandssatzung des Wasserverbandes
Gersprenzgebiet haben die Mitglieder für die neue Legislaturperiode die
Verbandsvertreterin bzw. den Verbandsvertreter sowie deren Stellvertreterin
bzw. deren Stellvertreter zu wählen. Die Stadt Rödermark hat gem. § 14 Abs. 2 der Verbandssatzung
eine Stimme. Die
Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahl gebeten. Vertreter/in: ________________________ Stellvertreter/in: ________________________ |
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