Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Nach der Satzung des Eigenbetriebes Entsorgung und
Dienstleistung ist eine Betriebskommission zu bilden. Dieser gehören unter
anderem sieben gewählte Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung an, die nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen sind (§ 55 Abs. 1 HGO). Der Betriebskommission sollen außerdem bis zu zwei
wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen angehören, die von
der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt
werden (§ 6 Abs. 2a Eigenbetriebssatzung). Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung wählt die Mitglieder der
Betriebskommission für den Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung: Als
Vertreter der Als
wirtschaftlich oder Stadtverordnetenversammlung: technisch
besonders erfahrene Personen: 1. __________________________ 1. _______________________ 2. __________________________ 2. _______________________ 3. __________________________ 4. __________________________ 5. __________________________ 6. __________________________ 7. __________________________ |
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