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Vorlage - VO/0089/06  

 
 
Betreff: Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
25.04.2006 
konstituierenden 1. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
30.05.2006 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
01.06.2006 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (Fortsetzung der Sitzung vom 30.05.2006) ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 39 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und § 3 der Hauptsatzung der Stadt Rödermark wählt die Stadtverordnetenversammlung die ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrats.

 

Die Zahl der Stadträte beträgt sieben.

 

Die Stelle des Ersten Stadtrats wird hauptamtlich verwaltet. Somit hat die Stadtverordnetenversammlung sechs ehrenamtliche Stadträte zu wählen.

 

Die Wahl der ehrenamtlichen Stadträte erfolgt gemäß § 55 Abs. 1, 2 und 4 HGO in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahl gebeten.

 

 

 

 

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