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Bürgermeister Kern eröffnet die Sitzung mit den Worten: „Meine sehr verehrten Damen und Herren der
Stadtverordnetenversammlung, werte Anwesende, gemäß § 56 Abs. 1 der
Hessischen Gemeindeordnung tritt die Gemeindevertretung bzw.
Stadtverordnetenversammlung zum ersten Mal binnen einem Monat nach Beginn der
Wahlzeit zusammen. Gemäß Abs. 2 dieser Vorschrift erfolgt die Ladung zur ersten
Sitzung durch den Bürgermeister. Mit Datum vom 18. April habe ich eine
entsprechende Einladung herausgegeben und ich gehe davon aus, dass alle, die es
angeht, die entsprechenden Unterlagen erhalten haben. Ich beglückwünsche Sie zu
Ihrer Wahl und wünsche Ihnen allen eine glückliche Hand zum Wohle unserer
Stadt.“ |
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