Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob angesichts der neuen Rechtslage auf nachstehenden Straßen Tempo 30 angeordnet werden kann:
Rodaustraße, Ober Rodener Straße, Konrad-Adenauer-Str, Traminer Straße
Mainzer Straße, Nieder-Röder-Straße, Frankfurter Straße
Hauptstraße.
Das Prüfungsergebnis soll im März 2025 vorliegen.
Frau Erste Stadträtin Schülner erläutert, dass die Rechtsverordnung des Landes noch fehlt und deshalb keine Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden können.
Frau Erste Stadträtin Schülner verteilt eine Liste (anonymisiert) aus der hervorgeht, welche Messungen im Stadtgebiet vorgenommen wurden. Sie erläutert weiterhin, dass auf Basis der Messungen Standorte für Messgeräte beantragt wurden. Das Ergebnis wird mitgeteilt, sobald es vorliegt.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, dem Antrag zuzustimmen.