Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, Punkt 4.1 der „Richtlinien der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV Anlage/Balkonmodul“ wie folgt zu ändern:
Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt einmalig 20% vom Nettoanschaffungspreis, jedoch maximal 200€ für die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls, welches eine Einspeiseleistung von 300 bis 800 Watt hat. Diese Vorgabe wird erfüllt, wenn entweder das Solarmodul eine Wirkleistung von maximal 800 Watt hat (bzw. auf diese Leistung gedrosselt wird) oder wenn die maximale Wechselrichterleistung 800 VA gemäß Herstellerangaben beträgt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: