Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), den Bebauungsplan A48 „Südlich des Alten Seewegs“ als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf vom 20.06.2022 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 392 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674.
Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.
Herr Bürgermeister Rotter beantwortet die im BUSE offen gebliebenen Fragen.
Es besteht Einigkeit darüber, dass die Vorlage in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, durch eine Tischvorlage, ergänzt werden soll.