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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), den Bebauungsplan A48 „Südlich des Alten Seewegs“ als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf vom 20.06.2022 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 392 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674.
Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (12), AL/Grüne (11), SPD (4), FWR (2), FDP (3) Ablehnung: / Enthaltung: / |
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