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Vorlage - VO/0182/22  

 
 
Betreff: A48 Bebauungsplan "Südlich des Alten Seewegs";
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/611-701
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Anhörung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Anhörung
05.07.2022 
12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Anhörung
06.07.2022 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.07.2022 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_Planzeichnung_220620  
Anlage_02_Textliche_Festsetzungen_220706  
Anlage_03_Begründung_220706  
Anlage_04_Schalltechnische_Untersuchung_190327  
Anlage_05_Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag_191022  

Sachverhalt/Begründung:
 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A48 „dlich des Alten Seewegs gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines 1,75 ha großen Wohngebiets mit insgesamt ca. 62 Wohneinheiten geschaffen werden.

 

Im Zeitraum vom 12.04. bis 14.05.2021 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebeten, zur Planung Stellung zu nehmen.

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahme musste der Bebauungsplanentwurf geändert und ergänzt werden. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB musste dieser daher erneut öffentlich ausgelegt werden. Diese wurde im Zeitraum vom 29.04. bis einschließlich 30.05.2022 durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden erneut eingeholt.

 

Nachdem über die Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entschieden worden ist, und sich hieraus keine Planänderungen ergeben, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

 


 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), den Bebauungsplan A48 „dlich des Alten Seewegs“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf vom 20.06.2022 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 392 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674.

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 


Anlagen
 

Anlage_01_Planzeichnung_220620

Anlage_02_Textliche_Festsetzungen_220706

Anlage_03_Begründung_220706

Anlage_04_Schalltechnische_Untersuchung_190327

Anlage_05_Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag_191022

 

Ein Druckexemplar pro Fraktion.

Einsichtnahme via Allris erbeten.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_Planzeichnung_220620 (1149 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_02_Textliche_Festsetzungen_220706 (332 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_03_Begründung_220706 (4322 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_04_Schalltechnische_Untersuchung_190327 (1612 KB)      
Anlage 5 5 Anlage_05_Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag_191022 (2613 KB)