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Sachverhalt/Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A48 „Südlich des Alten Seewegs“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines 1,75 ha großen Wohngebiets – mit insgesamt ca. 62 Wohneinheiten – geschaffen werden.
Im Zeitraum vom 12.04. bis 14.05.2021 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebeten, zur Planung Stellung zu nehmen.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahme musste der Bebauungsplanentwurf geändert und ergänzt werden. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB musste dieser daher erneut öffentlich ausgelegt werden. Diese wurde im Zeitraum vom 29.04. bis einschließlich 30.05.2022 durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden erneut eingeholt.
Nachdem über die Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entschieden worden ist, und sich hieraus keine Planänderungen ergeben, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), den Bebauungsplan A48 „Südlich des Alten Seewegs“ als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf vom 20.06.2022 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 392 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674.
Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen Anlage_01_Planzeichnung_220620 Anlage_02_Textliche_Festsetzungen_220706 Anlage_03_Begründung_220706 Anlage_04_Schalltechnische_Untersuchung_190327 Anlage_05_Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag_191022
Ein Druckexemplar pro Fraktion. Einsichtnahme via Allris erbeten.
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