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Vorlage - VO/0184/22  

 
 
Betreff: Auflösung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Rödermark und Übertragung der Aufgaben auf das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Offenbach
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:094.0, 02-2022-007
Federführend:Digitalisierung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
06.07.2022 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.07.2022 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

 

Sachverhalt/Begründung:

I.

Die Stadt Rödermark hat bisher von der Möglichkeit des § 129 S. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Gebrauch gemacht und ein eigenes Rechnungsprüfungsamt (kurz: RPA) eingerichtet. Die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung eines eigenen RPA sind im Sonderbudget 11 bzw. in den Produkten 11.1.01 und 11.1.02 des Haushaltsplanes dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass das RPA der Stadt Rödermark ausweislich des Produkthaushaltes auch Aufgaben im Bereich der Vergaben wahrnimmt (z. B. Durchführung von Submissionen).

Der Magistrat hat mit Blick auf Personaländerungen geprüft, ob das RPA aufgelöst werden kann und ob es sinnvoll ist, die Aufgaben auf die Revision des Kreises Offenbach zu übertragen. Dabei wurden die Personal- und Sachkosten ebenso wie Fragen der Qualitätssicherung der Prüfungen in die Überlegungen miteinbezogen. In der Regel unterhalten kreisangehörige Kommunen kein eigenes RPA mehr und nutzen die Synergieeffekte der Aufgabenübertragung. Im Kreis Offenbach unterhält neben Rödermark nur Dreieich ein eigenes RPA. Bereits 11 der 13 Kreiskommunen haben damit eigene Rechnungsprüfungsämter eingespart oder nie eingerichtet. Mit der Auflösung würden die Aufgaben des RPA zukünftig gemäß § 129 Satz 2 HGO durch das RPA des Kreises Offenbach wahrgenommen werden. Die Aufgaben des RPA ergeben sich aus § 131 HGO.

II.

Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Beschluss der Sitzungsvorlage und damit die Auflösung des hiesigen RPA im kommenden Jahr. Das RPA des Kreises Offenbach verfügt über mehr Personal, dass entsprechend auch spezialisiert auf die einzelnen Prüfungsbereiche eingesetzt werden kann (z.B. Prüfungen im Baubereich durch Ingenieure).

Nachteilig könnte sich auswirken, dass ein eigenes RPA innerhalb der Verwaltung durch die räumliche Nähe frühzeitig bei unklaren Sachverhalten hinzugezogen werden kann, so dass es überhaupt nicht zu Beanstandungen kommt. Grundsätzlich steht aber auch die Revision des Kreis Offenbach bei Fragen zur Verfügung und gibt auch unabhängig von einer Prüfung Auskunft darüber, wie es Sachverhalte in seiner Prüfpraxis handhabt. Für die Stadtverordnetenversammlung ist entsprechend mit einer standardisierten Prüfungspraxis zu rechnen, die auch eine verbesserte Vergleichbarkeit mit den anderen Kreiskommunen ergibt. Ferner wird damit zukünftig aufgrund der besseren Personalausstattung des RPA des Kreises sichergestellt, dass die gesetzlichen Pflichtprüfungen sicher und fristgerecht wahrgenommen werden können.

Die Kosten der Prüfungstätigkeit des Kreises werden im Regelfall r die Kernverwaltung auf max. 70.000,- EUR / Jahr geschätzt.

Diesen Kosten stehen spätestens ab 2024 Einsparungen bei eigenen Personal- und Sachkosten gegenüber, so dass der Magistrat auch aus finanziellen Erwägungen die Aufgabenübertragung empfiehlt. Der Wechsel soll nach dem regulären Ausscheiden der Leitung im kommenden Jahr erfolgen. Die Übernahme der Aufgaben im Verlauf des Jahres ist nach Auskunft des Leiters der Revision des Kreises Offenbach möglich.

Die Übernahme der Aufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Offenbach wurde in Gesprächen zwischen dem Bürgermeister und dem Landrat sowie mit dem Leiter der Revision des Kreises Offenbach vorbereitet. Der Kreis ist bereit, die Aufgaben gemäß der HGO zu übernehmen. Der Zeitpunkt der vorgeschlagenen Änderung wird vom Kreis Offenbach ebenfalls begrüßt, damit die Revision sich bei ihren Planungen darauf einrichten kann.

Die Entscheidung über die Einrichtung bzw. Auflösung des Rechnungsprüfungsamtes obliegt mit Blick auf §§ 51 Ziff. 16, 130 HGO der Stadtverordnetenversammlung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rödermark wird zum 30.06.2023 aufgelöst. Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes werden ab dem 01.07.2023 durch die Revision des Kreises Offenbach wahrgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja.

Es ist mit finanziellen Einsparungen spätestens ab dem Haushaltsjahr 2024 zu rechnen.


Anlagen
Anlage 1 [nichtöffentlich]: Ergänzende Informationen zu personellen und finanziellen Auswirkungen und gesetzliche Grundlagen.