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Vorlage - VO/0178/22  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren durch die Stadt Rödermark (Ehrungsordnung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Vereine, Ehrenamt   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Entscheidung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Entscheidung
06.07.2022 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.07.2022 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
ÄnderungS-EhrungsO  
Synopse-EhrungsOrd  

Sachverhalt/Begründung:
Die Ehrungsordnung der Stadt Rödermark regelt die Auszeichnung verdienter Persönlichkeiten und Jubilare sowie die Anerkennung sportlicher Leistungen und ehrenamtliches Engagement speziell im Jugendbereich, u.a. durch die Verleihung von Urkunden und Verdienst- bzw. Sportplaketten.

Dabei werden in den einschlägigen Fällen bestimmte Kriterien wie Dauer und Umfang eines ehrenamtlichen Engagements zugrunde gelegt.

Nicht geregelt ist bisher die Würdigung besonders herausragender Leistungen durch Personen, die durch besonderes Engagement das Ansehen der Stadt aufwerten, allerdings die erforderlichen Vorgaben nicht vollumfänglich erfüllen.

Es wird daher angeregt, derartige Leistungen durch eine „dermark-Medaille“ besonders auszuzeichnen.

Die Ehrungsordnung wird hierzu folgt ergänzt:

§ 6a
dermark-Medaille

Die Stadt kann Personen, die sich in besonderer Weise um Rödermark verdient gemacht haben, die Rödermark-Medaille verleihen.

Voraussetzungen für die Verleihung ist ein deutlich über das übliche Maß hinausgehender Einsatz auf gesellschaftlichem, kulturellem, wirtschaftlichem, sozialem oder integrativem Gebiet, der dazu beiträgt, das Ansehen der Stadt zu mehren.

Geehrt werden können auch Personen aus Rödermark und den Partnerstädten, die sich in herausragender Weise um Aufbau und Entwicklung Internationaler Partnerschaften und damit um den Europäischen Gedanken verdient gemacht haben.

Über die Verleihung der Rödermark-Medaille entscheidet der Magistrat.“

 

Gleichzeitig scheint es angebracht, auch besondere kulturelle Leistungen und kulturelles Engagement Rödermärker Vereine, Personen und Initiativen durch die Verleihung eines speziellen Kulturpreises, der mit einem Geldbetrag dotiert ist, angemessen zu würdigen.

Auch hierfür wäre die Ehrungsordnung durch einen entsprechenden Paragrafen wie folgt zu ergänzen:

§ 6b
Kulturpreis der Stadt Rödermark

dermärker Vereine, Personen und Initiativen, die sich in besonderer Weise kulturell engagieren und damit die kulturelle Szene Rödermarks um außergewöhnliche Veranstaltungen bereichern, werden mit dem Kulturpreis der Stadt Rödermark ausgezeichnet. Der Preis ist mit einem Betrag von 1.000,00 € dotiert. Über die Vergabe entscheidet der Magistrat.

 

Darüber hinaus wird empfohlen, unter § 6, „Ehrenurkunde“, die unter P. 2 a) und b) genannten Zeiträume der Wahrnehmung eines politischen Mandats und der Ausübung ehrenamtlicher Funktionen, die zur Verleihung einer Ehrenurkunde erforderlich sind, von 20 Jahren auf 10 Jahre zu verkürzen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass langjähriges ehrenamtliches Engagement heutzutage nicht mehr die Regel ist.

Vor diesem Hintergrund sollten ebenfalls die Zeiträume zur Erlangung einer Verdienstplakette in § 5 Abs. 2 angepasst werden.

Es wird vorgeschlagen die Voraussetzungen wir folgt anzupassen:

 

a) Verdienstplakette in Bronze = 10 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit

b) Verdienstplakette in Silber = 20 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit

c) Verdienstplakette in Gold = 30 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit

 und besondere herausragende Leistungen

 Initiativen für das Gemeinwohl

 

r § 12, „Jugendehrungen“, wird vorgeschlagen, die bislang getrennten Ehrungen mit dem „Stadt-Jugendpreis“ und „Stadt-Jugendbrief“ dahingehend zusammenzufassen, dass künftig ausschließlich ein „Stadt-Jugendpreis“ zur Verleihung kommt. Auch in diesem Fall empfiehlt die Verwaltung, die Vergabe dieses Preises durch Dotierung mit einem Betrag von 500,00 € aufzuwerten.

Der Satzungstext wird wie folgt angepasst:

 

§ 12
Stadt-Jugendpreis

 

r besondere ehrenamtliche Leistungen und/oder besondere Initiativen, speziell im Jugendbereich, können Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr als Anerkennung hierfür von der Stadt Rödermark mit dem Stadt-Jugendpreis geehrt werden. Dies gilt auch für Vereins-Jugendabteilungen oder Jugendinitiativen.

Hierfür wird ein projektbezogenes und besonderes ehrenamtliches Engagement vorausgesetzt, das sich überwiegend auf Rödermark beziehen muss.

 

Der Stadt-Jugendpreis ist mit 500,00 dotiert.

 

Über die Vergabe entscheidet der Magistrat.

 

 

Bezüglich der Ehe- und Altersjubiläen sollen nachstehende Anpassungen vorgenommen werden:

 

§ 13

Ehe- und Altersjubiläen

 

Es entfällt unter P. 1:

(a) Silberne Hochzeit (25 Jahre)

 

Absatze e) wird folge dessen in d) und hier "Kupferne Hochzeit" in "Gnadenhochzeit" korrigiert; hinzugefügt wird als neuer Absatz e) "Kronjuwelenhochzeit" (75 Jahre).

 

 d) Gnadenhochzeit (7o Jahre)

 e) Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre)

 

 

Eine Änderungssatzung sowie eine Synopse der betreffenden Abschnitte sind dieser Vorlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren durch die Stadt Rödermark“ gemäß dem beigefügten Entwurf.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein


Anlagen 2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÄnderungS-EhrungsO (44 KB)      
Anlage 2 2 Synopse-EhrungsOrd (91 KB)