Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Ein Blick auf die Kriminalstatistik für die Stadt Rödermark ist grundsätzlich erfreulich: Im Vergleich zu den umliegenden Kommunen hat Rödermark eine der niedrigsten Zahlen von erfassten Fällen. Diese Zahl stieg im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2020 nur geringfügig an (786 auf 800; vgl. Niederschrift Sitzung Kommunaler Präventionsrat vom 26. April 2022). Öffentlich wahrnehmbarer zunehmender Vandalismus oder teils gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Gruppen von jungen Menschen untereinander oder mit anderen Mitbürger*innen im öffentlichen Raum sind Beispiele, die zeigen, dass auch Rödermark in diesem Bereich vor Herausforderungen steht.
Dass Rödermark in puncto Kriminalitätsstatistik auch weiterhin und langfristig sehr gut abschneidet liegt im Interesse aller. Folglich muss es auch im Interesse aller liegen, präventive Maßnahmen v.a. in den Feldern „Gewalt“, „Kriminalität“ und „Sucht“ zu ergreifen, um die Kriminalitätsrate niedrig, das Stadtbild positiv und die Bevölkerung Rödermarks gesund zu halten – und zwar langfristig und nachhaltig. Präventive Maßnahmen in den genannten Bereichen berühren nämlich letzten Endes grundlegend die Themenbereiche des Stadtbildes (z.B. Vandalismus und Umweltverschmutzung), der Gesundheit (Sucht- und Gewaltprävention) sowie der sozialen Gerechtigkeit (Menschen aus herausfordernden sozialen Kontexten sind z.B. stärker gefährdet, Täter*innen zu werden, als stärker privilegierte Individuen). Mit dem vorliegenden Antrag soll vor diesem Hintergrund der Aufbau eines umfassenden kommunalen Kriminalitäts-, Gewalt- und Suchtpräventions-Programmes durch das per StaVo-Beschluss vom 29.03.2022 eingerichtete „Gremium für Sicherheit in Rödermark“ - und dort wiederum durch eine entsprechende Arbeitsgruppe - erwirkt werden. Dies würde einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Zieles, eine sogenannte „KOMPASS-Kommune“ zu werden, leisten – denn dafür ist es erforderlich, dass die Kommune in Eigenregie „Präventionsbeiträge“ leistet (vgl. https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/202110/leitfaden_kompass_10_2021.pdf). Ein solches Programm sowie seine Maßnahmen sollten selbstverständlich bedarfsgerecht gestaltet werden, sich jedoch auch unbedingt an längerfristigen, zu definierenden Zielen für die Stadt Rödermark im Bereich der Präventionsarbeit in den genannten Feldern orientieren. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, innerhalb des „Gremiums für Sicherheit in Rödermark“ eine Arbeitsgruppe einzurichten, welche ein kommunales Präventionsprogramm mit den thematischen Schwerpunkten „Gewalt“, „Kriminalität“ und „Sucht“ für die Stadt Rödermark erarbeitet und dieses der Stadtverordnetenversammlung nach Fertigstellung zum Beschluss vorlegt. Über den Sachstand der Erarbeitung ist regelmäßig zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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