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Vorlage - VO/0181/22  

 
 
Betreff: A48 Bebauungsplan "Südlich des Alten Seewegs";
Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/611-701
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
05.07.2022 
12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
06.07.2022 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.07.2022 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_Abwägung_3-2.2_220620  
Anlage_02_Abwägung_4-2.2_220706  

Sachverhalt/Begründung:
 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A48 „dlich des Alten Seewegs gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines 1,75 ha großen Wohngebiets mit insgesamt ca. 62 Wohneinheiten geschaffen werden.

 

Im Zeitraum vom 12.04. bis 14.05.2021 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebeten, zur Planung Stellung zu nehmen.

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahme musste der Bebauungsplanentwurf geändert und ergänzt werden. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB musste dieser daher erneut öffentlich ausgelegt werden; die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden erneut eingeholt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sind in Anlage_01, die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_02 dargelegt.
 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der in der Anlage_01 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der 2. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum 2. Entwurf des Bebauungsplans „Südlich des Alten Seewegs“ eingegangenen Stellungnahmen“ (Stand 20.06.2022) gemäß den dort dargestellten Beschlussvorschlägen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß der in der Anlage_02 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Südlich des Alten Seewegs“ eingegangenen Stellungnahmen (Stand 06.07.2022) gemäß den dort dargestellten Beschlussvorschlägen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein


Anlagen
 

Anlage_01 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der 2. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum 2. Entwurf des Bebauungsplans „Südlich des Alten Seewegs“ eingegangenen Stellungnahmen“ (Stand 20.06.2022)

 

Anlage_02 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Südlich des Alten Seewegs“ eingegangenen Stellungnahmen (Stand 06.07.2022)

 

Ein Druckexemplar pro Fraktion.

Einsichtnahme via Allris erbeten.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_Abwägung_3-2.2_220620 (576 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_02_Abwägung_4-2.2_220706 (687 KB)