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Sachverhalt/Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A48 „Südlich des Alten Seewegs“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines 1,75 ha großen Wohngebiets – mit insgesamt ca. 62 Wohneinheiten – geschaffen werden.
Im Zeitraum vom 12.04. bis 14.05.2021 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebeten, zur Planung Stellung zu nehmen.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahme musste der Bebauungsplanentwurf geändert und ergänzt werden. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB musste dieser daher erneut öffentlich ausgelegt werden; die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden erneut eingeholt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sind in Anlage_01, die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_02 dargelegt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der in der Anlage_01 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der 2. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum 2. Entwurf des Bebauungsplans „Südlich des Alten Seewegs“ eingegangenen Stellungnahmen“ (Stand 20.06.2022) gemäß den dort dargestellten Beschlussvorschlägen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß der in der Anlage_02 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Südlich des Alten Seewegs“ eingegangenen Stellungnahmen“ (Stand 06.07.2022) gemäß den dort dargestellten Beschlussvorschlägen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen Anlage_01 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der 2. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum 2. Entwurf des Bebauungsplans „Südlich des Alten Seewegs“ eingegangenen Stellungnahmen“ (Stand 20.06.2022)
Anlage_02 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Südlich des Alten Seewegs“ eingegangenen Stellungnahmen“ (Stand 06.07.2022)
Ein Druckexemplar pro Fraktion. Einsichtnahme via Allris erbeten.
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