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Sachverhalt/Begründung: Am 20.06.2018 hat der Kreistag Offenbach den seinerzeit neuen Schulentwicklungsplan (kurz: „SEP“) 2018 mit Mehrheit beschlossen. Die Stadt Rödermark hat zu diesem SEP 2018 gegenüber dem Kreis Offenbach eine Stellungnahme abgegeben, welche am 02.05.2018 durch die Stadtverordnetenversammlung (VO/0088/18) einstimmig beschlossen wurde.
Aktuell steht im Kreistag Offenbach die Beschlussfassung zum Schulentwicklungsplan 2022 auf der Agenda. Der Beratungsentwurf des Schulentwicklungsplan 2022 ging den kreisangehörigen Kommunen wohl am beziehungsweise um den 17.05.2022 zu. Anfrage:
1) Wann hat die Stadt Rödermark auf welchem Wege das Beratungsexemplar des „Schulentwicklungsplan 2022“ des Kreises Offenbach erhalten? Welche Frist zur Rückmeldung gab es? 2) Was hat der Magistrat der Stadt Rödermark nach dem Eingang des Beratungsexemplar des SEP 2022 wann unternommen, um eine qualifizierte sowie fristgerechte Stellungnahme dazu gegenüber dem Schulträger Kreis Offenbach abgeben zu können? 3) Wann wurde das Thema: „Schulentwicklungsplan 2022“ im Magistrat der Stadt Rödermark behandelt? 4) Warum hat der Magistrat der Stadt Rödermark es unterlassen (im Vergleich zum SEP 2018; siehe vorstehende Begründung) eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Stellungnahme zum Beratungsentwurf des Schulentwicklungsplan 2022 des Kreises Offenbach herbeizuführen? 5) Am 09.06.2022 (um 16:00 Uhr) gab es eine öffentliche Sitzung des Schulausschuss des Kreises Offenbach in der Kulturhalle Rödermark zur Anhörung der „Vertreterinnen und Vertreter der Schulen, der Kommunen und der sonstigen Beteiligten in der Region Ost“. Welche Stellungnahme hat der Magistrat der Stadt Rödermark im Rahmen dieser öffentlichen Anhörung betreffend den Entwurf des Schulentwicklungsplan 2022 mit Blick auf die Rödermärker Schullandschaft abgegeben? 6) Wann und in welcher Form hat der Magistrat geplant, die Stadtverordnetenversammlung über die Inhalte des Schulentwicklungsplans 2022 und dessen Auswirkungen auf Rödermark informieren?
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