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Vorlage - FWR/0136_1/22  

 
 
Betreff: Gewerbegebiet Messenhäuser Straße oder Alternative (Neufassung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
05.07.2022 
12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
06.07.2022 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.07.2022 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Der Bedarf an Gewerbeflächen in Rödermark wird von den Gewerbebetrieben in der letzten Umfrage des IHK Offenbach deutlich dargestellt.

In der IHK Standortumfrage wurde die folgende Frage von den Teilnehmern aus Rödermark beantwortet:

Planen Sie in den nächsten Jahren eine Erweiterung / Veränderung Ihres Unternehmens, für die Sie zusätzliche Flächen am Standort benötigen?“

 52% haben einen möglichen Bedarf an weiteren Flächen gemeldet
(ja: 30%, weiß nicht: 22%, nein: 48%

Die Erfahrung aus den laufenden Baugebietsplanungen zeigen, dass es viele Jahre dauert vom Beginn der Planung bis zum ersten Spatenstich.

dermark muss vorsorgen für die Zukunft, es darf nicht mehr passieren, dass unsere Gewerbesteuerzahler abwandern.

U.a. wurde am 14.05.2019 von der Stadtverordenetenversammlung beschlossen, die Fläche Messenhausen/ Flur 1 mit ca. 2,0 ha für Gewerbeansiedlung dem Regionalverband für den neu zu erstellenden Flächennutzungsplan 2020 zu melden.

Jetzt ist es an der Zeit den nächsten Schritt einzuleiten.

 

Grafik 1
 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, den Bereich östlich der Messenhäuser Straße für Gewerbeansiedlung zu entwickeln (Messenhausen/ Flur 1 mit ca. 2,0 ha).

2. Alternativ beauftragen wir den Magistrat das Gewerbegebiet zu entwickeln, welches im Februar 2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.

3. Der Magistrat wird beauftragt, die dort liegenden Grundstücke für eine Gebietsentwicklung zu sichern und hierzu die Bodenbevorratung einzuleiten, sobald eine neue Vereinbarung mit einer entsprechenden Gesellschaft abgeschlossen wurde

4. Es sind Vorschläge für eine Gebietsabgrenzung und für eine Bestimmung der Art der baulichen Nutzung darzustellen.

5. Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll zum einen im Gebiet selbst und zum anderen nach Möglichkeit angrenzend erfolgen.

6. Die Verkehrssituation ist zu prüfen, insbesondere die Umfahrung der Kapelle in Messenhausen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: