Die Beschlussfassung erfolgt ohne Aussprache.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 20. November 2015 versehenen Gesamtabschluss 2014 gemäß § 114 HGO fest.
Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2014 erfolgte.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR
Ablehnung: /
Enthaltung: /