Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt – in Modifizierung des Beschlusses vom 01.04.2014 - gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBI. I S. 1748), die Aufstellung des Bebauungsplanes „A 31 An der Kapellenstraße“ als Mischgebiet mit dem Schwerpunkt Wohnbebauung.
Der festgelegte Geltungsbereich bleibt unverändert. Über dieses Gebiet hinausgehende Planungen, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, sollen dadurch nicht behindert werden.
Der Haupt, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, bei Ablehnung der SPD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktionen der FDP sowie der Freien Wähler Rödermark, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.02.2016 wird von der SPD-Fraktion ein Antrag zur Geschäftsordnung angekündigt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||