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Sachverhalt/Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 1. April 2014 für die Aufstellung des Bebauungsplanes A 31 „An der Kapellenstraße“ in Rödermark/Ober-Roden folgendes beschlossen: ….die Aufstellung des Bebauungsplanes „A 31 An der Kapellenstraße“, als Mischgebiet mit dem Schwerpunkt auf Gewerbe. …… Dieser Beschluss wird wie folgt geändert: ….die Aufstellung des Bebauungsplanes „ A 31 An der Kapellenstraße“, als Mischgebiet mit dem Schwerpunkt Wohnbebauung……
Die Änderung resultiert aus Gesprächen mit den Eigentümern, möglichen Erwerbern, dem planenden Ingenieurbüro und der geänderten Erfordernissen der Stadtentwicklung. Ergänzungsplanungen, insbesondere zur gewerblichen Nutzung, sollen dadurch nicht behindert werde Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt – in Modifizierung des Beschlusses vom 01.04.2014 - gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBI. I S. 1748), die Aufstellung des Bebauungsplanes „A 31 An der Kapellenstraße“ als Mischgebiet mit dem Schwerpunkt Wohnbebauung.
Der festgelegte Geltungsbereich bleibt unverändert. Über dieses Gebiet hinausgehende Planungen, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, sollen dadurch nicht behindert werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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