Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0026/16  

 
 
Betreff: Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan A 31 "An der Kapellenstraße" in Rödermark / Ober-Roden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
03.02.2016 
40. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
04.02.2016 
53. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2016 
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 1. April 2014 für die Aufstellung des Bebauungsplanes A 31 „An der Kapellenstraße“ in Rödermark/Ober-Roden folgendes beschlossen:

….die Aufstellung des Bebauungsplanes „A 31 An der Kapellenstraße“, als Mischgebiet mit dem Schwerpunkt auf Gewerbe. ……

Dieser Beschluss wird wie folgt geändert:

….die Aufstellung des Bebauungsplanes „ A 31 An der Kapellenstraße“, als Mischgebiet mit dem Schwerpunkt Wohnbebauung……

 

Die Änderung resultiert aus Gesprächen mit den Eigentümern, möglichen Erwerbern, dem planenden Ingenieurbüro und der geänderten Erfordernissen der Stadtentwicklung. Ergänzungsplanungen, insbesondere zur gewerblichen Nutzung, sollen dadurch nicht behindert werde


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt – in Modifizierung des Beschlusses vom 01.04.2014 - gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBI. I S. 1748), die Aufstellung des Bebauungsplanes „A 31 An der Kapellenstraße“ als Mischgebiet mit dem Schwerpunkt Wohnbebauung.

 

Der festgelegte Geltungsbereich bleibt unverändert.

Über dieses Gebiet hinausgehende Planungen, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, sollen dadurch nicht behindert werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: