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Vorlage - VO/0030/16  

 
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes A31 "An der Kapellenstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
03.02.2016 
40. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
04.02.2016 
53. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2016 
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.04.2014 wurde für das Gebiet des Bebauungsplanes A31 „An der Kapellenstraße“ eine zweijährige Veränderungssperre beschlossen.

 

Um eine sachliche Weiterführung der Planungen und Verhandlungen mit den Eigentümern zu gewährleisten, erscheint es sinnvoll, die Veränderungssperre gemäß

§ 17 BauGB um ein weiteres Jahr zu verlängern.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes A31 „An der Kapellenstraße“ gemäß § 17 Baugesetzbuch (BauGB) um ein Jahr zu verlängern

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein