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Sachverhalt/Begründung: In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.04.2014 wurde für das Gebiet des Bebauungsplanes A31 „An der Kapellenstraße“ eine zweijährige Veränderungssperre beschlossen.
Um eine sachliche Weiterführung der Planungen und Verhandlungen mit den Eigentümern zu gewährleisten, erscheint es sinnvoll, die Veränderungssperre gemäß § 17 BauGB um ein weiteres Jahr zu verlängern. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes A31 „An der Kapellenstraße“ gemäß § 17 Baugesetzbuch (BauGB) um ein Jahr zu verlängern
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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