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Vorlage - VO/0009/16  

 
 
Betreff: Straßeninvestitionsprogramm 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/3/651-53
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
03.02.2016 
40. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt     
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
04.02.2016 
53. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2016 
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Finanzierung Maßnahmen KiP Land  

Sachverhalt/Begründung:

Über das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen des Bundes und das Gesetz zum Hessischen Kommunalinvestitionsprogramm kann die Stadt Rödermark insgesamt 2,529 Millionen Euro an Fördermitteln abrufen, davon 1,931 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm und 0,598 Millionen Euro aus dem Landesprogramm.

 

Bei der Einbringung des Nachtragshaushalts 2015 erläuterte Herr Bürgermeister Kern die geplante Mittelverwendung.

 

Während die Bundesmittel im Bereich Kinder, Jugend und Soziales eingesetzt werden sollen, sollen die Landesmittel in Höhe von 0,598 Millionen Euro vollumfänglich in grundhafte Erneuerungen von Straßen investiert werden. Hierzu ausgewählt wurde die Straße „Am Schwimmbad“ im Stadtteil Urberach und die Straße „Am Wiesengrund“ im Stadtteil Ober-Roden.

 

Bei der Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt wurde festgehalten, dass über die konkrete Mittelverwendung die neue Stadtverordnetenversammlung nach der Kommunalwahl entscheiden wird.

 

Was den Straßenbau angeht, wäre dies zu spät, da nach erfolgter Beschlussfassung zunächst die Ausschreibungsunterlagen zusammengestellt werden müssen und das aufwändige Vergabeverfahren durchzuführen ist.

 

Da die beiden genannten Straßen dringend grundhaft saniert werden müssen, wird vorgeschlagen, abweichend von der ursprünglichen Planung noch in der jetzigen Sitzungsperiode darüber zu entscheiden. Dadurch wäre ein Bau bei guter Witterung im Sommer und Herbst möglich.

 

Die Investitionsvolumina liegen nach derzeitiger Kostenschätzung bei  ca. 620.000 € (Straße „Am Schwimmbad“) und ca. 260.000 € (Straße „Am Wiesengrund“).

Da die Förderquote im Falle der Straßen bei  nur 70% liegt, sind die restlichen 30% von der Stadt aufzubringen.

 

Durch Verhandlungen mit den privaten Straßenanliegern (dies sind vorliegend nur einige große) erfolgt bei der Straße „Am Schwimmbad“ eine Kofinanzierung mit in einer Summe von insgesamt ca. 120.000 €.

 

Die darüber hinaus erforderlichen Eigenmittel können über vorhandene investive Restmittel  und ein teilweises Zurückstellen anderer investiver Maßnahmen bereit gestellt werden (z.B. über „Straßenbau allgemein Urberach“ und „Straßenbau allgemein Ober-Roden“, „Feld-und Wirtschaftswegebau u.a.).

 


Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die aus dem Kommunalen Investitionsprogramm  des Landes abrufbaren Mittel in Höhe von 0,598 Millionen Euro vollumfänglich für grundhafte Erneuerungen von Straßen eingesetzt werden.
  2. Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen werden außerplanmäßig nach § 100 der Hessischen Gemeindeordnung bereitgestellt.

 

  1. Die Gelder sollen für die Straße „Am Schwimmbad“ im Stadtteil Urberach und die Straße „Am Wiesengrund“ im Stadtteil Ober-Roden Verwendung finden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes ist abweichend von § 98 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 der Hessischen Gemeindeordnung eine Nachtragssatzung nicht erforderlich. Die für die Durchführung der geförderten Maßnahmen erforderlichen Auszahlungsermächtigungen können außerplanmäßig nach § 100 der Hessischen Gemeindeordnung bereitgestellt werden. Die in diesen Vorschriften genannten Voraussetzungen gelten als erfüllt.

 

Die geplante Finanzierung der Maßnahmen einschließlich der von der Stadt Rödermark zu tragenden Eigenanteile kann der Anlage entnommen werden.

 

20.01.2016 Mur


Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Finanzierung Maßnahmen KiP Land (61 KB)