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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes A31 „An der Kapellenstraße“ gemäß § 17 Baugesetzbuch (BauGB) um ein Jahr zu verlängern.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, bei Ablehnung der SPD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktionen der FDP sowie der Freien Wähler Rödermark, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
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