Nach der Begründung des Antrages durch Herrn Dr. Werner und den Stellungnahmen der Fraktionen sowie Bürgermeister Kern lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Antrag abstimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die jährlichen Einnahmen der Stadt Rödermark aus der Grundsteuer B bis einschließlich zum Jahr 2025 gedeckelt werden auf einen Betrag, der sich wie folgt errechnet:
100 v. H. d. Einnahmen aus der Grundsteuer B = A × B × C
A = Grundstückseinheitswert (Basisjahr Bescheid 2015)
B = Grundsteuermesszahl auf (Basisjahr ist Bescheid 2015)
C = Grundsteuerhebesatz B.
Der maximal mögliche Wert von C soll dabei 600 % betragen.
Verändern sich im Laufe eines Jahres die Faktoren A oder B, wird automatisch rückwirkend die Hebesatzsatzung so angepasst, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben.
Die Anpassung des Hebesatzsatzes der Grundsteuer B wird nach diesem Grundsatz bis zum Jahr 2025 durch Stadtverordnetenversammlung sichergestellt.