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Vorlage - VO/0072/15  

 
 
Betreff: Neuwahl/Wiederwahl von Ortsgerichtsschöffen der Ortsgerichte Rödermark I (Ober-Roden) und Rödermark II (Urberach)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
07.05.2015 
47. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.05.2015 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Das Amtsgericht Langen hat mitgeteilt, dass der Ortsgerichtsschöffe und stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Rödermark II (Urberach), Johannes Adam Vetter, auf eigenen Antrag mit Wirkung zum 28.02.2015 aus dem Amt entlassen wurde.

Mit Beschluss vom 04.03.2015 wurde daraufhin Herr Erich Roßkopf zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher ernannt.

 

Für die freiwerdende Stelle des Ortsgerichtsschöffen muss zur Neubesetzung eine Neuwahl durchgeführt werden.

 

Mit Datum vom 28.08.2015 endet ebenfalls die Amtszeit des

 

-              Stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichts Rödermark I, Herr Josef Schrod

-              Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichts Rödermark II, Herr Erich Rosskopf (nun stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher)

 

und mit Datum vom 08.09.2015 die Amtszeit des

 

-              Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichts Rödermark II, Herr Andreas Reusch.

 

Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Stadt durch den Direktor des Amtsgerichtes Langen ernannt.

Eine erneute Ernennung ist zulässig. Gewählt wird für einen Zeitraum von zehn Jahren.

Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Langen wurde vereinbart, die anstehenden Neuwahlen bzw. Wiederwahlen auf einen gemeinsamen Termin zu legen.

 

Der stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher Herr Erich Rosskopf und die Ortsgerichtsschöffen Josef Schrod und Andreas Reusch wurden zwischenzeitlich befragt, ob für sie die Fortführung des Ehrenamtes in Frage kommt.

Alle drei sind bereit, das Ehrenamt in der Zukunft fortzuführen.

 

Im Anschluss wurden die Fraktionen angeschrieben und um Vorschläge für die Besetzung der Stelle des Ortsgerichtsschöffen (ehemals Vetter) im Ortsgericht Rödermark II – Urberach – gebeten.

 

Die CDU-Fraktion und die Fraktion der Anderen Liste / Die Grünen haben Herrn Dieter Hüllmandel zur Neuwahl vorgeschlagen. Vorschläge durch andere Fraktionen wurden nicht vorgelegt. In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 07.05.2015 wurde der Vorschlag von allen Fraktionen einvernehmlich aufgenommen.

 

Die Neuwahl bzw. Wiederwahl der Ortsgerichtsschöffen wird gemäß § 55 abs. 1 HGO für jede zu besetzende Stelle in einem eigenen Wahlgang nach Stimmenmehrheit durchgeführt.

Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht, jeweils in offener Abstimmung erfolgen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die erneute Ernennung von Herrn Josef Schrod zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden) sowie die erneute Ernennung von Herrn Erich Rosskopf zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher und von Herrn Andres Reusch zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) vor.

Des Weiteren wird die Ernennung von Dieter Hüllmandel für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) als Ortsgerichtsschöffe vorgeschlagen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ortsgericht Rödermark I

Josef Schrod – stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Ortsgericht Rödermark II

Erich Roskopf – stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Ortsgericht Rödermark II

Andreas Reusch – Ortsgerichtsschöffe

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Ortsgericht Rödermark II

 

Dieter Hüllmandel – Ortsgerichtsschöffe

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: