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Sachverhalt/Begründung: Mit Datum 7. Mai 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark eine Veränderungssperre für den zu überplanenden Bereich (Bebauungspläne A 21.1, 21.2 und 21.3) sowie die Änderung/Aufstellung dieser Bebauungspläne beschlossen.
Bei dem nun vorliegenden Bebauungsplan A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 4. Änderung“ handelt es sich um einen Bebauungsplan, der gemäß BauGB (Baugesetzbuch) schon in einer frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung in der Zeit vom 17.3.2014 bis 18.4.2014 öffentlich ausgelegen hat.
Die Anregung und Bedenken sind als Anlage beigefügt und werden auch in der eigentlich Offenlegung in der Zeit vom 8. Juni 2015 bis 10. Juli 2015 ausgelegt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.
Geplanter Veröffentlichungstermin in der Presse ist der 28. Mai 2015.
Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen.
Alle erforderlichen Unterlagen sind beigefügt.
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4.Änderung“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit 8. Juni 2015 bis 10. Juli 2015.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.
Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen Alle für die öffentliche Auslegung erforderlichen Unterlagen.
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