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Sachverhalt/Begründung:
Mit Datum 10.September 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung des Bebauungsplanes A 30 „An der Eisenbahn“ beschlossen.
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB (Baugesetzbuch) aufgestellt wird.
In der Anlage sind
a) die Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen (1. Entwurfsoffenlegung) beigefügt.
b) die Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der 1. erneuten Öffentlichkeits- beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und §13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der 1. erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1BauGB jeweils i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen (2. Entwurfsoffenlegung) beigefügt.
c) die Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der 2. erneuten Öffentlichkeits- beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und §13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der 2. erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1BauGB jeweils i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen (3. Entwurfsoffenlegung) beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen nach ausführlicher Beratung als Stellungnahme der Stadt Rödermark.
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und die Behörden, welche Einwendungen und Anregungen zum Bebauungsplanverfahren vorgebracht haben, von diesem Ergebnis zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen Abwägungsprotokoll
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