Bürgerinformationssystem
Die Tagesordnungspunkte 8 bis 10 werden gemeinsam aufgerufen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen nach ausführlicher Beratung als Stellungnahme der Stadt Rödermark.
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und die Behörden, welche Einwendungen und Anregungen zum Bebauungsplanverfahren vorgebracht haben, von diesem Ergebnis zu unterrichten.
Es erfolgt keine Abstimmung. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie an.
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