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Sachverhalt/Begründung: Nachdem über die Stellungnahmen aus den öffentlichen Auslegungen beschlossen worden ist, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 30 „An der Eisenbahn“ als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründungen, schalltechnische Untersuchung und landschaftspflegerischer Fachbeitrag.
Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom 23.4.2015.
Der Magistrat wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses herzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen Bebauungsplan Textliche Festsetzungen Begründungen zum Bebauungsplan Schallschutztechnische Untersuchung Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
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