Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die jährlichen Einnahmen der Stadt Rödermark aus der Grundsteuer B bis einschließlich zum Jahr 2025 gedeckelt werden auf einen Betrag, der sich wie folgt errechnet:
100 v. H. d. Einnahmen aus der Grundsteuer B = A × B × C
A = Grundstückseinheitswert (Basisjahr Bescheid 2015) B = Grundsteuermesszahl auf (Basisjahr ist Bescheid 2015) C = Grundsteuerhebesatz B. Der maximal mögliche Wert von C soll dabei 600 % betragen.
Verändern sich im Laufe eines Jahres die Faktoren A oder B, wird automatisch rückwirkend die Hebesatzsatzung so angepasst, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben.
Die Anpassung des Hebesatzsatzes der Grundsteuer B wird nach diesem Grundsatz bis zum Jahr 2025 durch Stadtverordnetenversammlung sichergestellt.
Über den Antrag wird nicht abgestimmt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||