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Auszug - Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien-Wähler: "Hebesatz Grundsteuer"  

 
 
47. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 07.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:40 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
FFW/0068/15 "Hebesatz Grundsteuer"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion und Freie Wähler
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die jährlichen Einnahmen der Stadt Rödermark aus der Grundsteuer B bis einschließlich zum Jahr 2025 gedeckelt werden auf einen Betrag, der sich wie folgt errechnet:

 

100 v. H. d. Einnahmen aus der Grundsteuer B = A × B × C

 

A = Grundstückseinheitswert (Basisjahr Bescheid 2015)

B = Grundsteuermesszahl auf (Basisjahr ist Bescheid 2015)

C = Grundsteuerhebesatz B.

Der maximal mögliche Wert von C soll dabei 600 % betragen.

 

Verändern sich im Laufe eines Jahres die Faktoren A oder B, wird automatisch rückwirkend die Hebesatzsatzung so angepasst, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben.

 

Die Anpassung des Hebesatzsatzes der Grundsteuer B wird nach diesem Grundsatz bis zum Jahr 2025 durch Stadtverordnetenversammlung sichergestellt.

 

Über den Antrag wird nicht abgestimmt.