Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0076/15  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf "An der Rodau"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
06.05.2015 
34. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
07.05.2015 
47. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.05.2015 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
FP Ober-Roden_RegFNP_Änderungsantrag_Geltungsbereich  

Sachverhalt/Begründung:

 

Der im Stadtteil Ober-Roden zwischen Rodau und Alfred-Delp-Straße gelegene Festplatz hat seine Kernfunktionen eingebüßt. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverordnetenversammlung sich in der Sitzung am 26.06.2012 bereits mit einem Antrag befasst, der die Flächen zwischen der Rodau, der verlängerten Seligenstädter Straße, der Alfred-Delp-Straße und der Bahnlinie beinhaltet. Basierend auf diesem Antrag wurde eine Städtebauliche Kurzbewertung zur geplanten Bebauung des „Festplatzes Ober-Roden“ erstellt, im Zuge derer unterschiedliche Varianten beleuchtet und einander gegenüber gestellt wurden (Planungsbüro Holger Fischer, 2012). Die Konzeptionen wurden im Laufe des Jahres 2013 mehrfach beraten. Die favorisierten beiden Varianten, dienten als Kalkulationsgrundlage sowie als Basis für die Ansprache der Eigentümer durch die mittlerweile mit der Baulandentwicklung beauftragte Hessische Landgesellschaft (HLG).

Im Mittelpunkt der Planung stehen die Neuordnung des Festplatzes und die Schaffung von Planungsrecht für die naturnahe Gestaltung der Rodau. Die Flächen südlich der Rodau sollen neben der Funktion als Retentionsraum auch der Bevölkerung als Kommunikationsraum zur Verfügung stehen. Die in die Betrachtung einbezogenen nicht bebauten Flächen nördlich der Rodau werden als Private Grünflächen festgesetzt.

Die Erschließung bindet an die Seligenstädter Straße sowie den bestehenden Stich an der Alfred-Delp-Straße an. Unabhängig davon müssen die Flächen, innerhalb derer die Kanaltrassen verlaufen, entweder mit einer Verkehrsfläche und / oder mit Geh-, Fahr und Leitungsrechten belegt werden, um die Zugänglichkeit sowohl zu den Kanälen als auch zum Rodauufer sicher zu stellen.

 

Natur- und Landschaftsschutz

Das Plangebiet setzt sich im Wesentlichen aus Kleingartenparzellen, Asphaltflächen, strukturarmen Hausgärten und ruderalen Wiesen zusammen. Daneben finden sich kleinräumig Laubgehölze vornehmlich frischer bis stellenweise feuchter Standorte, Schotter-, Vielschnittrasen- und Trittrasen­flächen und Graswege sowie die naturfern ausgebaute Rodau. Während nach Süden und Westen bestehende Siedlungsflächen angrenzen, schließen sich nach Norden Acker- und nach Osten Wiesenflächen an. Im westlichen Randbereich verläuft außerdem eine zweigleisige Bahnlinie.

Die begradigte und stark eingetiefte Rodau wird nur auf den ersten Metern im westlichen Bereich von einem standorttypischen Erlen-Weiden-Saum umgeben; im übrigen Fließabschnitt findet sich hier lediglich eine Hochstaudenflur aus Indischem Springkraut (Impatiens glandulifera), Brombeeren (Rubus fruticosus) und Brennnesseln (Urtica dioica). Innerhalb des Baumbestandes finden sich im Plangebiet hauptsächlich Birken, Weiden und Hybrid-Pappeln. Charakteristische Einzelbäume sind eine großkronige Silberweide an der Rodau nördlich der Ruderalwiese und eine alte Eiche an der Rodau nördlich des Festplatzes.

Insgesamt weisen die Flächen des Plangebiets keine floristischen oder vegetationskundlichen Besonderheiten auf.

 

Artenschutz

Zum Ausschluss von Verbotstatbeständen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde eine spezielle Artenschutzprüfung mit einer Bestandserfassung der Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Tagfalter durchgeführt. Im Rahmen der im Spätsommer 2012 begonnenen faunistischen Erhebungen konnten für die Vögel als planungsrelevante Arten der Haussperling, der Feldsperling und der Girlitz (Brutvogel) sowie der Graureiher (Nahrungsgast) festgestellt werden. Erhebliche Konflikte sind für diese Arten nicht zu erwarten, da die Vorkommen in Bereichen festgestellt wurden, die von den Planungen nicht direkt betroffen werden und die Arten als verhältnismäßig stresstolerant gelten.

Daneben konnten die im Siedlungsraum häufig anzutreffende Zwergfledermaus und der Kleine Abendsegler festgestellt werden. Während die Zwergfledermaus häufig am Rand des Siedlungsbereichs und in den Kleingärten angetroffen wird, konnte der Kleine Abendsegler nur sporadisch beobachtet werden.

Artenschutzrechtliche Konflikte sind für die sehr anpassungsfähige Zwergfledermaus und den Kleinen Abendsegler nicht zu erwarten, da keine Ruhe- und Fortpflanzungsstätten betroffen werden und keine nachhaltigen Störungen der Arten zu erwarten sind.

Artenschutzrechtlich relevante Arten von Amphibien und Reptilien konnten nicht nachgewiesen werden.

Im Bereich der Gewässer wurden mit dem Teichmolch und der Erdkröte sowie der Blindschleiche nur häufige und weit verbreitete Arten nachgewiesen, die zudem von den Planungen nur peripher betroffen werden. Gleiches gilt für die Gruppe der Tagfalter. Das Vorkommen von Maculinea-Arten oder anderen relevanten Arten kann ausgeschlossen werden.

Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG oder geschützte Lebensräume nach FFH-Richtlinie sind im Plangebiet voraussichtlich nicht vorhanden.

 

 

 

Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP)

Der räumliche Geltungsbereich der Planung ist im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 als Wohnbauflächen – Bestand (Süden) und als Grünflächen (GF Gärten und Festplatz), dargestellt. Überlagert wird die Darstellung im Norden und Nordosten durch Vorbehaltsgebiet für natürliche Klimafunktionen und Regionaler Grünzug sowie Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz.

Der Regionale Flächennutzungsplan bedarf insbesondere für den Bereich der geplanten Wohnbauflächen und der geplanten Gemeinbedarfsflächen einer Änderung. Die Änderung des RegFNP wird von der Stadt Rödermark beim Regionalverband (RV) beantragt.

Das Änderungsverfahren wird durch den Regionalverband betrieben und kann im Parallelverfahren zur Bauleitplanung erfolgen.

Da die festgesetzte Wohnbaufläche unter 0,5 ha liegen wird, ist eine Rücknahme an anderer Stelle nicht erforderlich. Für die festgesetzte Gemeinbedarfsfläche gilt das Erfordernis eines Flächentausches nicht.

Die Gesamtgröße des Baugebietes „An der Rodau“ umfasst rd. 2,96 ha.

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem dargestellten Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung vorzulegen.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs entspricht der anliegenden Plankarte


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt:

  1. die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „An der Rodau“.
  2. Planziel des Bebauungsplanes „An der Rodau“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen; sowie von mehrfach gegliederten öffentlichen und privaten Grünflächen zur Neuordnung des Festplatzes und der Schaffung von Planungsrecht für die naturnahe Gestaltung der Rodau und der bestehenden Kleingärten.
  3. Die Stadt Rödermark stellt beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einen Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

 


Anlagen

Plan mit den Geltungsbereichsgrenzen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FP Ober-Roden_RegFNP_Änderungsantrag_Geltungsbereich (550 KB)      
Stammbaum:
VO/0076/15   Aufstellungsbeschluss Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf "An der Rodau"   Stadtplanung   Beschlussvorlage
VO/0076/15-1   Ergänzung zum Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf "An der Rodau"   Fachbereich 6   Beschlussvorlage