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Auszug - Aufstellungsbeschluss Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf "An der Rodau"  

 
 
47. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:40 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0076/15 Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf "An der Rodau"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt:

  1. die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung An der Rodau“.
  2. Planziel des Bebauungsplanes „An der Rodau“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen; sowie von mehrfach gegliederten öffentlichen und privaten Grünflächen zur Neuordnung des Festplatzes und der Schaffung von Planungsrecht für die naturnahe Gestaltung der Rodau und der bestehenden Kleingärten.
  3. Die Stadt Rödermark stellt beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einen Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Es findet keine Abstimmung statt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie an.