Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt:
- die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „An der Rodau“.
- Planziel des Bebauungsplanes „An der Rodau“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen; sowie von mehrfach gegliederten öffentlichen und privaten Grünflächen zur Neuordnung des Festplatzes und der Schaffung von Planungsrecht für die naturnahe Gestaltung der Rodau und der bestehenden Kleingärten.
- Die Stadt Rödermark stellt beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einen Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Es findet keine Abstimmung statt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie an.