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Auszug - Umsetzung der Ziele des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) auf kommunaler Ebene - Anwendung des HessBGG in der Stadt Rödermark  

 
 
47. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:40 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0062/15 Umsetzung der Ziele des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) auf kommunaler Ebene - Anwendung des HessBGG in der Stadt Rödermark
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat und die Betriebskommission der Kommunalen Betriebe Rödermark, die jeweils gültigen Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) bei den Dienststellen der Stadt Rödermark und dem Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ im Rahmen ihrer Möglichkeiten umzusetzen.

 

Herr Kern schlägt vor, dass der Magistrat bis Ende des Jahres ggfs. über die Ausführung des Auftrages im Fachausschuss berichtet.

Der Vorschlag wird angenommen.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auf TOA genommen werden.