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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat und die Betriebskommission der Kommunalen Betriebe Rödermark, die jeweils gültigen Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) bei den Dienststellen der Stadt Rödermark und dem Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ im Rahmen ihrer Möglichkeiten umzusetzen.
Herr Kern schlägt vor, dass der Magistrat bis Ende des Jahres ggfs. über die Ausführung des Auftrages im Fachausschuss berichtet. Der Vorschlag wird angenommen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auf TOA genommen werden.
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