Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Im letzten Absatz wird „Am Schellbruch“ durch „Am Schellbusch“ ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 9.4 „Am Schellbusch“ im Stadtteil Urberach als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 02.05.2011 bis 03.06.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Grundstück Gemarkung Urberach, Flur 19, Nr. 243/2, das unmittelbar südwestlich an das Anwesen „Am Schellbusch“ Nr. 4 angrenzt.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem geänderten Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.