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Sachverhalt/Begründung:
Nachdem über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vom 31.01.2011 bis 02.03.2011 beschlossen worden ist und sich hieraus keine Änderungen ergeben, die die Grundzüge der Planung berühren, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“ im Stadtteil Urberach als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 31.01.2011 bis 02.03.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die beiden Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 1 Nr. 849/2 und 850/1, die unmittelbar nördlich des Kreuzungsbereiches Bruchwiesenstraße / „Auf der Hatterswiese“ / „An der Obermühle“ bzw. in Gegenlage der Anwesen Bruchwiesenstraße Nr. 20, 20 A, 22, 22 A sowie 23 / 25 bzw. des Anwesens „Auf der Hatterswiese“ Nr. 2 / 4 liegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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