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Auszug - Beschlussfassung des Bebauungsplanes B 9.4 "Am Schellbusch" als Satzung  

 
 
3. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 18
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0188/11 Beschlussfassung des Bebauungsplanes B 9.4 "Am Schellbusch" als Satzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss


Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Im letzten Absatz wird „Am Schellbruch“ durch „Am Schellbusch“ ersetzt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 9.4 „Am Schellbusch“ im Stadtteil Urberach als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 02.05.2011 bis 03.06.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Grundstück Gemarkung Urberach, Flur 19, Nr. 243/2, das unmittelbar südwestlich an das Anwesen „Am Schellbusch“ Nr. 4 angrenzt.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem geänderten Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.