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Sachverhalt/Begründung:
Nachdem über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vom 02.05.2011 bis 03.06.2011 beschlossen worden ist und sich hieraus keine Planänderungen ergeben, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 9.4 „Am Schellbusch“ im Stadtteil Urberach als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 02.05.2011 bis 03.06.2011und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Grundstück Gemarkung Urberach, Flur 19, Nr. 243/2, das unmittelbar südwestlich an das Anwesen „Am Schellbusch“ Nr. 4 angrenzt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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