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Vorlage - VO/0189/11  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes " Areal Breidert" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
08.06.2011 
3. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt     
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
09.06.2011 
3. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
21.06.2011 
3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vom 11.04.2011 bis 12.05.2011

 

A              Die nachfolgenden Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Verfahrens keine Anregungen abgegeben

 

              - Handwerkskammer Rhein-Main Darmstadt, Darmstadt

              (Schreiben vom 15.04.2011)

              - Kreisausschuss des Kreises Offenbach, Dietzenbach

              (Schreiben vom 26.04.2011)

              - Regionalverband Frankfurt Rhein-Main, Frankfurt am Main

   (Schreiben vom      15.04.2011),

              - Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

  (Schreiben vom 11.05.2011)

 

 

B              Von Seiten der Bürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

 

C              Die nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange haben folgende Anregungen zur Planung vorgebracht:

 

1.              Schreiben der IHK Offenbach am Main

              vom 29.04.2011

 

1.1              In dem vorliegenden Bebauungsplan solle die Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften in Teilbereichen des Areals Breidert eingeschränkt werden. Das Plangebiet decke nur einzelne kleine, nicht zusammenhängende Bereiche des Gebietes Breidert ab. Diese inselhafte Planung sei, aus Sicht der IHK, auf der Basis der realen Nutzungsstrukturen nicht nachvollziehbar.

 

 

              Erläuterung:

Wie der Begründung zum Bebauungsplanentwurf zu entnehmen ist, handelt es sich bei den überplanten Flächen um die Gebiete innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne im Bereich „Breidertring“ in Ober-Roden, die als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO festgesetzt sind. Nach den bisherigen Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne sind Schank- und Speisewirtschaften in den festgesetzten allgemeinen Wohngebieten bislang allgemein zulässig.

 

Da lediglich die allgemeine Zulässigkeit der Schank- und Speisewirtschaften in den festgesetzten allgemeinen Wohngebieten geändert werden soll, umfasst der Bebauungsplanentwurf auch nur diese Flächen, woraus letztendlich die „inselhaften“ Geltungsbereiche resultieren. Ansonsten sind der überwiegende Teil der benachbarten Flächen als reine Wohngebiete festgesetzt und entsprechend Schank- und Speisewirtschaften hier nicht zulässig.

 

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Ausführungen der IHK Offenbach am Main, wonach die inselhafte Planung nicht nachvollziehbar sei, bedingen keine Änderung des Bebauungsplanes. Zielsetzung ist auch weiterhin, wie in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt, die Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften in den festgesetzten allgemeinen Wohngebieten der rechtskräftigen Bebauungspläne im Bereich „Breidert“ zu ändern. In den an die Geltungsbereiche angrenzenden Reinen Wohngebiete sind Schank- und Speisewirtschaften bereits ohnehin nicht zulässig, so dass dort kein städtebauliches Erfordernis für eine Bebauungsplanänderung gesehen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

1.2              Die Argumentation für die Beschränkung der Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften sei ebenfalls nicht ganz nachvollziehbar. Beispielsweise müssten Gastronomiebetriebe den Nachweis von Parkplätzen auch dann erbringen, wenn diese allgemein zulässig wären. Aufgrund der Gebäudestrukturen im Plangebiet seien nur kleinere gastronomische Betriebe denkbar. Der mit einem solchen Projekt verbundene zusätzliche Verkehr wäre aus Sicht der IHK nicht erheblich und würde voraussichtlich nicht zu massiven Störungen führen.

 

 

              Erläuterung:

Richtig ist, dass die nach der Stellplatzsatzung der Stadt Rödermark erforderlichen Stellplätze durch den gastronomischen Betrieb nachgewiesen werden müssen. Jedoch werden oftmals auch Stellplätze im öffentlichen Straßenraum genutzt. Zudem tritt der nutzungsbedingte Zu- und Abgangsverkehr oft gerade während der Abend- und Nacht- bzw. der Ruhezeiten auf, wodurch sich, je nach Umfang, Störungen für die benachbarte Wohnbebauung ergeben können. Entsprechend lässt der Bebauungsplan Schank- und Speisewirtschaften nunmehr lediglich ausnahmsweise zu, um gemäß § 36 BauGB bei Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben die Stadt zu beteiligen. Dies bedeutet, dass im Einzelfall anhand konkreter Bauantragsunterlagen, die u.a. auch die Anordnung der Stellplätze und deren Anzahl umfassen, auch von Seiten der Stadt geprüft werden kann, inwieweit eine gastronomische Nutzung auch unter Berücksichtigung der benachbarten Grundstücksnutzung städtebaulich verträglich ist oder nicht.

 

 

              Beschlussvorschlag:
 

              Die Ausführungen der IHK Offenbach am Main, wonach die Argumentation für die Beschränkung der Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften nicht ganz nachvollziehbar sei, führen zu keiner Änderung der Planung. Mit Blick auf das städtebauliche Ziel, für die vorherrschende Wohnnutzung einen umfassenden Immissionsschutz zu gewährleisten, wird weiterhin an der Festsetzung, wonach Schank- und Speisewirtschaften nur ausnahmsweise in den allgemeinen Wohngebieten zulässig sind, festgehalten. Da für die Genehmigung von Ausnahmen das Einvernehmen der Stadt notwendig ist, können derartige Einrichtungen an verträglichen Standorten durchaus entstehen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein