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Vorlage - VO/0183/11  

 
 
Betreff: Neuregelung der Benutzungsgebühren in der Kulturhalle Rödermark - Neue Beschallungsanlage für die Kulturhalle Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 5   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Entscheidung
09.06.2011 
3. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2011 wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 22.3.2011 bezüglich der Nutzung der Kulturhalle Rödermark beschlossen, den Erlösansatz durch eine neue Benutzungs- und Gebührensatzung im Jahre 2011 um 20.000 € und im Jahre 2012 um 40.000 € zu erhöhen. Ebenso sind in dieser Satzung bindende Nutzungsbestimmungen für externe Nutzer aufzunehmen. Die Vereine und Einrichtungen der Stadt Rödermark sollen bei der Neuordnung keine zusätzlichen Belastungen erfahren. Die Investition in eine neue Beschallungsanlage wird zunächst so lange zurückgestellt, bis entsprechende Klarheit zur künftigen Einnahme- und Ausgabesituation besteht. Der Haupt- und Finanzausschuss kann diesen Sperrvermerk aufheben.

 

Die Verwaltung hat sich eingehend mit dieser Thematik befasst und einen neuen Entwurf der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark erarbeitet.

 

Ausgangslage:

 

Die Mietpreise der Kulturhalle sind seit 1995 weitestgehend unverändert geblieben.

In 2010 wurden Benutzungsgebühren in Höhe von rd. € 44.000 eingenommen.

Laut Haushaltsplan sollen für das Jahr 2012 die Einnahmen um € 40.000 erhöht werden (= verdoppelt), im laufenden Haushaltsjahr um € 20.000.

 

Lösungsansätze

 

a) Erhöhung der Mieten bei allen Mietern, ausgenommen den Vereinen

Danach müssten die Mieten bei allen anderen Nutzern in etwa verdoppelt werden. Wir prognostizieren, dass in diesem Falle keiner mehr der Betroffenen die Kulturhalle nutzen wird, die Einnahmen also gegen Null gehen werden.

 

b) Verteilung der Lasten auf alle Mieter

Hierzu haben wir einen Vorschlag erarbeitet, der folgende Punkte berücksichtigt:

 

·         Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mietpreisfindung

·         Erhöhung des Grundmietpreises um ca. 25% (ausgehend vom Durchschnittspreis des Großen Saals + Foyer für Gewerbliche Nutzer).       Dies entspricht einer Teuerungsrate von 1,7% pro Jahr für den Zeitraum der letzten 15 Jahre

·         Verbesserung der Logik innerhalb der Preisberechnung (Berücksichtigung der Raumgrößen und –ausstattung, Summenbildung und Rabattierung bei Raumkombinationen)

·         Transparenz bei der bevorzugten Behandlung bestimmter Mietergruppen (ganz erhebliche prozentuale Ermäßigungen z.B. für Vereine)

·         Steigerung der Effektivität in der Nutzung der Räume durch finanzielle Berücksichtigung der Auf- und Abbauzeiten

 

Dieser Vorschlag wurde im Magistrat am 23. und 30.5.2011 eingehend beraten. Vor dem Hintergrund nachstehender Punkte hält es der Magistrat für erforderlich, die gesamte Thematik „Gebührenerhöhung in der Kulturhalle Rödermark“ nochmals grundsätzlich im Ausschuss zu erörtern:

 

·         Eine Gebührenerhöhung, bei der die Vereine ausgenommen werden, führt zu einer unverhältnismassig hohen Belastung der gewerblichen Veranstaltungen. Es ist zu befürchten, dass dann die Kulturhalle kaum noch genutzt werden wird.

·         Wo sind die finanziellen Belastungsgrenzen für die Vereine?

·         Ist es sinnvoll, die Gebühren in der Kulturhalle zu erhöhen, ohne die sonstigen öffentlichen Gebäude anzugleichen?

 

Hierzu soll eine grundsätzliche Beratung stattfinden.

 

Der Beschluss hierzu soll getrennt von der Anschaffung einer neuen Beschallungsanlage für die Kulturhalle Rödermark behandelt werden. Aus Zeitgründen – die neue Beschallungsanlage kann nur in den Sommerferien eingebaut werden – soll hierzu eine Entscheidung in der Sitzung am 9.6.2011 herbeigeführt werden.

 

Die Erforderlichkeit einer neuen Beschallungsanlage steht außer Frage. Die Refinanzierung erfolgt über zu erhebende Nutzungsgebühren in Höhe von 150 € je Nutzung und Mehreinnahmen beim Sprechtheater des städtischen Kulturprogramms, dort wurden die Eintrittspreise für Einzelkarten angehoben. Es wird die Aufhebung des Sperrvermerkes empfohlen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt die Aufhebung des Sperrvermerkes für die Anschaffung einer neuen Beschallungsanlage für die Kulturhalle Rödermark, so dass diese Investition nun zeitnah erfolgen kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA/Nein

 

Im Finanzhaushalt 2011 stehen bei der Investition 5-1-11K „Erneuerung der Beschallungsanlage“; Konto 084001; 61.000 € zur Verfügung.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde hinsichtlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ein „Sperrvermerk“ beschlossen. Über die Freigabe der Mittel entscheidet nach Vorlage einer überarbeitende Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss.

01.06.2011 Mo