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Sachverhalt/Begründung: Nachdem über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vom 11.04.2011 bis 12.05.2011 beschlossen worden ist und sich hieraus keine Planänderungen ergeben, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan „Areal Breidert“ im Stadtteil Ober-Roden als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 11.04.2011 bis 12.05.2011und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Bebauungsplan besteht aus mehreren Geltungsbereichen, die alle im Südosten von Ober-Roden liegen. Die überplanten Grundstücke liegen im Wohngebiet „Breidert“.
Die genaue Lage kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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