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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan „Gaststätten, Areal Breidert“ im Stadtteil Ober-Roden als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 11.04.2011 bis 12.05.2011und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Bebauungsplan besteht aus mehreren Geltungsbereichen, die alle im Südosten von Ober-Roden liegen. Die überplanten Grundstücke liegen im Wohngebiet „Breidert“.
Die genaue Lage kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem geänderten Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.
Die Tagesordnungspunkte 17 und 18 werden gemeinsam aufgerufen und abgestimmt. |
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