Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag: Der Hinweis der Fraport AG, wonach es im Zuge der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main zu Veränderungen in den Ab- und Anflugrouten des Verkehrsflughafens Frankfurt bzw. ihrer Nutzungsintensität kommen werde, die mit entsprechenden Veränderungen in den Lärmkonturen einhergehen würden, führt zu keiner Änderung der Planung. Der vorliegende Bebauungsplan ändert lediglich die Festsetzungen zur überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksfläche sowie zur Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen. Alle übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Schellbusch“ gelten weiterhin fort. Im Übrigen werden die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung und die bereits bebaute Ortslage von den Veränderungen in gleichem Maße betroffen wie das Plangebiet selbst.
Beschlussvorschlag: Der Ausführungen des Regionalverbandes Frankfurt RheinMain, wonach die Begründung keinerlei Aussagen zum Artenschutz enthalte, werden zum Anlass genommen, die Begründung bzw. die Beschreibung der derzeitigen Bestandssituation und die damit einhergehenden Artenschutzproblematik zu ergänzen. Auswirkungen auf die Planung werden hierdurch nicht hervorgerufen.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis, wonach der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie die Herstellung von Anschlussleitungen gemäß Entwässerungssatzung (EWS) §§ 3 und 4 bei den Kommunalen Betrieben zu beantragen sei, wird für die nachfolgende Objektplanung zur Kenntnis genommen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen. |
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