Bürgerinformationssystem

Auszug - Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs B 9.4 "Am Schellbusch" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  

 
 
3. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 17
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0186/11 Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs B 9.4 "Am Schellbusch" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 611-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:
 

Der Hinweis der Fraport AG, wonach es im Zuge der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main zu Veränderungen in den Ab- und Anflugrouten des Verkehrsflughafens Frankfurt bzw. ihrer Nutzungsintensität kommen werde, die mit entsprechenden Veränderungen in den Lärmkonturen einhergehen würden, führt zu keiner Änderung der Planung. Der vorliegende Bebauungsplan ändert lediglich die Festsetzungen zur überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksfläche sowie zur Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen. Alle übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Schellbusch“ gelten weiterhin fort. Im Übrigen werden die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung und die bereits bebaute Ortslage von den Veränderungen in gleichem Maße betroffen wie das Plangebiet selbst.

 

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausführungen des Regionalverbandes Frankfurt RheinMain, wonach die Begründung keinerlei Aussagen zum Artenschutz enthalte, werden zum Anlass genommen, die Begründung bzw. die Beschreibung der derzeitigen Bestandssituation  und die damit einhergehenden Artenschutzproblematik zu ergänzen.

Auswirkungen auf die Planung werden hierdurch nicht hervorgerufen. 

 

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Hinweis, wonach der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie die Herstellung von Anschlussleitungen gemäß Entwässerungssatzung (EWS) §§ 3 und 4 bei den Kommunalen Betrieben zu beantragen sei, wird für die nachfolgende Objektplanung zur Kenntnis genommen.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.