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Auszug - Beschluss des Bebauungsplanes B10.2 "Bruchwiesenstraße II" als Satzung  

 
 
3. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0176/11 Beschluss des Bebauungsplanes B10.2 "Bruchwiesenstraße II" als Satzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“ im Stadtteil Urberach als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 31.01.2011 bis 02.03.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die beiden Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 1 Nr. 849/2 und 850/1, die unmittelbar nördlich des Kreuzungsbereiches Bruchwiesenstraße / „Auf der Hatterswiese“ / „An der Obermühle“ bzw. in Gegenlage der Anwesen Bruchwiesenstraße Nr. 20, 20 A, 22, 22 A sowie 23 / 25 bzw. des Anwesens „Auf der Hatterswiese“ Nr. 2 / 4 liegen.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.

 

 

 

 

Herr Spieß nimmt an der Beratung zu Tagesordnungspunkt 9 aus den in § 25 HGO genannten Gründen (Widerstreit der Interessen) nicht teil und verlässt den Beratungsraum.