Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der IHK Offenbach am Main, wonach die inselhafte Planung nicht nachvollziehbar sei, bedingen keine Änderung des Bebauungsplanes. Zielsetzung ist auch weiterhin, wie in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt, die Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften in den festgesetzten allgemeinen Wohngebieten der rechtskräftigen Bebauungspläne im Bereich „Breidert“ zu ändern. In den an die Geltungsbereiche angrenzenden Reinen Wohngebiete sind Schank- und Speisewirtschaften bereits ohnehin nicht zulässig, so dass dort kein städtebauliches Erfordernis für eine Bebauungsplanänderung gesehen wird.
Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der IHK Offenbach am Main, wonach die Argumentation für die Beschränkung der Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften nicht ganz nachvollziehbar sei, führen zu keiner Änderung der Planung. Mit Blick auf das städtebauliche Ziel, für die vorherrschende Wohnnutzung einen umfassenden Immissionsschutz zu gewährleisten, wird weiterhin an der Festsetzung, wonach Schank- und Speisewirtschaften nur ausnahmsweise in den allgemeinen Wohngebieten zulässig sind, festgehalten. Da für die Genehmigung von Ausnahmen das Einvernehmen der Stadt notwendig ist, können derartige Einrichtungen an verträglichen Standorten durchaus entstehen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||