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Auszug - Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes " Areal Breidert" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  

 
 
3. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0189/11 Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes " Areal Breidert" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:
 

Die Ausführungen der IHK Offenbach am Main, wonach die inselhafte Planung nicht nachvollziehbar sei, bedingen keine Änderung des Bebauungsplanes. Zielsetzung ist auch weiterhin, wie in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt, die Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften in den festgesetzten allgemeinen Wohngebieten der rechtskräftigen Bebauungspläne im Bereich „Breidert“ zu ändern. In den an die Geltungsbereiche angrenzenden Reinen Wohngebiete sind Schank- und Speisewirtschaften bereits ohnehin nicht zulässig, so dass dort kein städtebauliches Erfordernis für eine Bebauungsplanänderung gesehen wird.

 

 

 

              Beschlussvorschlag:
 

              Die Ausführungen der IHK Offenbach am Main, wonach die Argumentation für die Beschränkung der Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften nicht ganz nachvollziehbar sei, führen zu keiner Änderung der Planung. Mit Blick auf das städtebauliche Ziel, für die vorherrschende Wohnnutzung einen umfassenden Immissionsschutz zu gewährleisten, wird weiterhin an der Festsetzung, wonach Schank- und Speisewirtschaften nur ausnahmsweise in den allgemeinen Wohngebieten zulässig sind, festgehalten. Da für die Genehmigung von Ausnahmen das Einvernehmen der Stadt notwendig ist, können derartige Einrichtungen an verträglichen Standorten durchaus entstehen.

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.