Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass es zum Antrag
des Bürgermeisters einen konkurrierenden Hauptantrag der CDU-Fraktion und
der FDP-Fraktion gibt, der wie folgt lautet:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
I. Der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2004 (Vorlage Nr. VO/0191/04) bezüglich
des Grundstücks Dockendorffstr. 27 /
Glockengasse 1 wird nicht aufgehoben.
II. Der Magistrat wird
beauftragt, vor dem Vollzug des zu I. genannten Beschlusses im zuständigen
Bauausschuss einen detaillierte Sachstandsbericht betreffend dem Gebäude
vorzulegen, welcher u.a. folgende Themenkomplexe umfassen soll:
- Zustand des Gebäudes
insgesamt
- Bewertung der
vorhandenen Bausubstanz
- Bezeichnung der
vorhandenen Schäden und Mängel an der Bausubstanz
- Benennung der
notwendigen Renovierungs-, bzw. Sanierungsmaßnahmen
- Möglichkeiten der
Wohnnutzung im vorhandenen Gebäude nach einer eventuellen Sanierung
- Kostenschätzung
betreffend der gesamten Sanierung (bis zur endgültigen Bewohnbarkeit)
- Bewertung der
bauhistorischen Hintergründe der Lage des Gebäudes im „fränkischen
Rundling“
Nach Begründung durch die Antragsteller und den Stellungnahmen
der Fraktionen wird zuerst über den konkurrierenden Hauptantrag der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgestimmt. Der Antrag wird durch den
Zusatz
- Bewertung der bauhistorischen Hintergründe
der Lage des Gebäudes „im fränkischen Rundling“ ergänzt.