Der Antrag wird in den Geschäftsgang zurückverwiesen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Finanz- und Sachunterstützung,
welche Hilfen aus vorhandenen Ressourcen und welche Erleichterungen bei
Genehmigungsverfahren die Stadt Rödermark dem Gewerbeverein Rödermark e.V. bei
seiner dynamischen Arbeit als Förderer des lokalen bestehenden Handels,
Gewerbes und der Wirtschaft insgesamt gewähren kann.