Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Kommunalaufsicht für
den Produkthaushalt 2006 enthält unter anderem folgende Auflage: „Zum 01.07.2006 ist mir über die nach dem
Haushaltskonsolidierungskonzept noch ausstehenden Beschlüsse sowie den
Zwischenstand der bereits im Haushalt 2006 eingearbeiteten Maßnahmen zu
berichten. Noch nicht realisierte Punkte sind dabei ausführlich zu begründen. Für den Fall, dass sich die Finanzlage der Stadt Rödermark im
Haushaltsjahr verschlechtert oder nicht die erforderlichen Maßnahmen zur
Umsetzung des Konsolidierungskonzeptes ergriffen werden, behalte ich mir
weitere Auflagen ausdrücklich vor.“ Der von der Kommunalaufsicht geforderte Bericht (Stand
30.06.2006) ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Er ist an die Kommunalaufsicht zu leiten. Anlagen |
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