Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2006 den
Beschluss gefasst, die Kommission „Internationale Partnerschaften“
zu bilden. Die Kommission untersteht gemäß § 72 der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO) dem Magistrat. Gemäß § 72 HGO bestehen Kommissionen aus dem Bürgermeister, weiteren Mitgliedern des Magistrats, Mitgliedern
der Stadtverordnetenversammlung und aus sachkundigen Einwohnern. Die weiteren
Mitglieder des Magistrats sind durch den Magistrat, die Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung sowie die sachkundigen Einwohner sind durch die
Stadtverordnetenversammlung zu wählen. Die sachkundigen Einwohner sollen auf
Vorschlag der am Geschäftsbereich der Kommissionen besonders interessierten
Berufs- und anderen Vereinigungen oder sonstigen Einrichtungen gewählt werden.
Den Vorsitz in den Kommissionen führt der Bürgermeister oder ein von ihm
bestimmtes Mitglied des Magistrats. Als Schriftführer wird Herr Thomas Mörsdorf
vom Fachbereich Allgemeine Angelegenheiten/Steuerungsunterstützung bestellt. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung wählt zu Mitgliedern der
Kommission „Internationale Partnerschaften“: a) als Vertreter/in der
Stadtverordnetenversammlung die/den Stadtverordnete/n ________________(CDU) die/den Stadtverordnete/n ________________ SPD) die/den Stadtverordnete/n ________________(AL/Die Grünen) die/den Stadtverordnete/n ________________(FDP) b)
als sachkundige Personen ________________ ________________ ________________ ________________ ________________ ________________ Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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